BGH-Urteil: Baumfällarbeiten sind Betriebskosten
Muss der Vermieter einen morschen, nicht mehr standsicheren Baum fällen, kann er die Kosten dafür als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).Der Fall: Mieterin verlangt Betriebskosten zurück Die Vermieterin ließ eine seit über 40 Jahren auf dem Anwesen stehende Birke fällen, da der Baum morsch und nicht mehr standfest war. Die […]